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Wichtige Information:
Der Erhalt der kantonalen Berufsausübungsbewilligung verpflichtet jeden praktizierenden Arzt dazu, sich im entsprechenden Notfallrayon am ärztlichen Notfalldienst zu beteiligen.
Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob er selbst eine Praxis führt oder angestellt ist und auch unabhängig davon, ob er Mitglied im lokalen Bezirksverein der kantonalen Ärztegesellschaft ist.
Angehörige bestimmter Fachdisziplinen führen einen anerkannten eigenen Dienst, der zur Dispensation des allgemeinen Dienstes berechtigt. Andere Spezialitäten können sich gegen Entgelt dispensieren lassen.
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Füllen Sie das folgende Formular aus, um Ihre Situation zu bestimmen.
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Sie sind zur Leistung von Notfalldienst verpflichtet. Bitte ergänzen Sie die nächsten Schritte.
Angenommene Formate: docx, pdf, jpeg, png